Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Städtebotschaft

Städtebotschaft

, f.

Gesandtschaft für (mehrere) (Reichs-)Städte; insb. auf einem Reichstag
bdv.: Städteboten
  • auf mittwochen ... ist der legatt mitsampt dem bischove zu R. und allen fursten- und stettenpottschafft in dem thüm erschynen
    1469 FRAustr. 46 S. 81
  • ist der reichstag ... in gegenwurttiger versammlung aller churfursten ... fursten grauen herren prelaten vnd stetpotschafften ... mit einem löblichen gesungen ampt der heiligen mes ... angefangen worden
    1529 MittPfalz 8 (1879) 318
  • wöllend die sachen bey den andern erbarn stöttbotschaften dahin befurderen, das solluchs irer kö. mt. ... mit einfierung allerlay notwendiger ursachen alleunderthänigst aberbeten ... werde
    1550 ZSchwabNeuburg 61 (1955) 266
  • ist ain reichsztag von wegen der turckhenschatzung zu Nurnberg gehaltten, ... ist khain furst dann konig F. ..., sonst nichtzs dann schreiber unnd stettbottschafft da gewesen
    um 1550 HallChr. 281