Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Städtebotschaft
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Städtebotschaft
, f.
Gesandtschaft für (mehrere) (Reichs-)Städte; insb. auf einem Reichstag
bdv.:
Städteboten
- auf mittwochen ... ist der legatt mitsampt dem bischove zu R. und allen fursten- und stettenpottschafft in dem thüm erschynen1469 FRAustr. 46 S. 81Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- ist der reichstag ... in gegenwurttiger versammlung aller churfursten ... fursten grauen herren prelaten vnd stetpotschafften ... mit einem löblichen gesungen ampt der heiligen mes ... angefangen worden1529 MittPfalz 8 (1879) 318
- wöllend die sachen bey den andern erbarn stöttbotschaften dahin befurderen, das solluchs irer kö. mt. ... mit einfierung allerlay notwendiger ursachen alleunderthänigst aberbeten ... werde1550 ZSchwabNeuburg 61 (1955) 266
- ist ain reichsztag von wegen der turckhenschatzung zu Nurnberg gehaltten, ... ist khain furst dann konig F. ..., sonst nichtzs dann schreiber unnd stettbottschafft da gewesenum 1550 HallChr. 281