Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Städtebund

Städtebund

, m.

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vertraglich festgelegter, zweckorientierter Zusammenschluss mehrerer Städte (III) 
Sachhinweis: LexMA. VIII 17-18
  • vber das gehoͤrt sie [statt Braͤmen] in die teutsche haͤnse, das ist in ... im instrumento pacis westphalicæ newlichst abermahl confirmirten staͤttebundt 
    A. Saur, Stätte-Buch (Frankfurt 1658) 217
  • in dem 13den seculo beruͤhmten rheinischen staͤtte-bund 
    1749 Moser,StaatsR. 40 S. 443
  • 1389 wurde zu Eger ein landfride errichtet und darauf von dem kayser befohlen, den staͤttebund aufzuheben
    J.J. Moser, Grundlehren der Teutschen Staatsgeschichte (Stuttgart 1776) 169
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