Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Städtekasse
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Stadteimer
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Stadteinkommen
Stadteinkünfte
Stadteinnahme
Stadteinnehmer
Stadteinspänniger
Stadteinung
Stadteinwohner
Städtekasse
, f.
aus den Schoßzahlungen und weiteren Abgaben der immediaten brandenburgischen Städte (III) finanzierter landesherrlicher Kreditfonds
bdv.:
Städtekasten
Sachhinweis: MärkForsch. 4 (1850) 321ff.
- R.'s wittib bittet befehl an die verordneten der städtecasse, daß auf ihre forderung ihr 200 thaler möchten gezahlet werden, weil sie nebst ihren kindern hunger leiden müßten1662 ProtBrandenbGehR. VI 569
- die kurmärkische städte-casse ... ist ... ein auf gewisse einkünfte sich gründender landesherrlicher credit-fond ... die einnahmen der städte-casse ... fließen 1. aus dem neuen bier-gelde oder der ziese, und 2. aus dem schosse von den häusern der städte1794 Krünitz,Enzykl. 64 S. 356