Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Städtekasse

Städtekasse

, f.

aus den Schoßzahlungen und weiteren Abgaben der immediaten brandenburgischen Städte (III) finanzierter landesherrlicher Kreditfonds
Sachhinweis: MärkForsch. 4 (1850) 321ff.
  • R.'s wittib bittet befehl an die verordneten der städtecasse, daß auf ihre forderung ihr 200 thaler möchten gezahlet werden, weil sie nebst ihren kindern hunger leiden müßten
    1662 ProtBrandenbGehR. VI 569
  • die kurmärkische städte-casse ... ist ... ein auf gewisse einkünfte sich gründender landesherrlicher credit-fond ... die einnahmen der städte-casse ... fließen 1. aus dem neuen bier-gelde oder der ziese, und 2. aus dem schosse von den häusern der städte
    1794 Krünitz,Enzykl. 64 S. 356
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