Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Städtekrieg

Städtekrieg

, m.

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Bez. für verschiedene Kriege unter Beteiligung vom Städten (III), insb. den Krieg zwischen dem Schwäbischen Städtebund und den bayerischen Herzögen (1387-1389)
  • stättkrieg. anno domini 1380 waren bey einander 72 reichsstätt in einer verbindnüsz, die etlich straiffendte rotten hielten, damit das schnappen uf der straszen abgestellt und die straszen reyhn gehalten wurden
    um 1550 HallChr. 103
  • diesze wallfahrt hat gewehrt bisz uf den stättkrieg anno 1450
    um 1550 HallChr. 221
  • als ein rath der statt S. ungefehr umbs jahr 1394 etliche marggraͤfische underthanen ... zu burgern angenommen und ander irrungen ... wegen zugefuͤgten schadens in dem fuͤrsten und staͤttekrieg 
    1612 Lehmann,Speyer