Stadtprozeß, m., im Pl. auch Städteprozesse, m.

von einer Stadt (III) oder in deren Interesse geführter Rechtsstreit
  • [sotaner ausschuß hat in] führung erheblicher stadtsprocessen hinfüro zu deliberiren
    1683 QKielVerf. 35
  • es soll ... demselben [bürgermeister] hinfüro alle jahr, so lange die viele arbeit mit dem vielfältigen stadts-prozeßen wäret, ... ein certium ad fünffzehn rtl ... von der stadt rent cammer gereichet ... werden
    1689 UnnaHeimatb. 39
  • die brau- und andere städte-processe [würden] durch den generalcommissariatsfiskal und nicht durch den rath und brauerschaft selbsten geführet
    1714 ActaBoruss.BehO. II 180 Faksimile
  • ferner muß derselbe [stadt-syndicus] alle stadt-processe item armen-sachen und derselben defension ... mit moͤglichstem fleiß betreiben, damit die stadt und buͤrgerschafft in ihren habenden rechte nicht gefaͤhrdet ... werden moͤge
    1755 HistBeitrPreuß. II 481 Faksimile