Stadtprozeß, m., im Pl. auch Städteprozesse, m.
Stadtprozeß, m., im Pl. auch Städteprozesse, m.
von einer Stadt (III) oder in deren Interesse geführter Rechtsstreit
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[sotaner ausschuß hat in] führung erheblicher stadtsprocessen hinfüro zu deliberiren1683 QKielVerf. 35
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es soll ... demselben [bürgermeister] hinfüro alle jahr, so lange die viele arbeit mit dem vielfältigen stadts-prozeßen wäret, ... ein certium ad fünffzehn rtl ... von der stadt rent cammer gereichet ... werden1689 UnnaHeimatb. 39
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die brau- und andere städte-processe [würden] durch den generalcommissariatsfiskal und nicht durch den rath und brauerschaft selbsten geführet1714 ActaBoruss.BehO. II 180 Faksimile
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ferner muß derselbe [stadt-syndicus] alle stadt-processe item armen-sachen und derselben defension ... mit moͤglichstem fleiß betreiben, damit die stadt und buͤrgerschafft in ihren habenden rechte nicht gefaͤhrdet ... werden moͤge1755 HistBeitrPreuß. II 481 Faksimile