Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Städter
Artikel davor:
Stadteinspänniger
Stadteinung
Stadteinwohner
Städtekasse
Städtekasten
Städtekastenbediente
(Städtekostüme)
Städtekrieg
Stadtelle
Stadtenke
Städter
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Stadtbewohner; Stadtbürger; im Pl. auch allg. für die Leute aus den Städten
bdv.:
Stadteinwohner,
Städtler
- dhe leyte man an eyn schiph groz; dhes dhe stetere gar vordrozEnde 13. Jh. BrschwRChr. V. 8267Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- hir hebben de stedere aldus to gesecht, dat id schal bestande blyven alzo lange, bet dat de stede irst echt tosamen komen1381 HanseRez. II 283Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- selbst auf einem mit waren uͤbertragenen markte kann er mit minderm schaden wohlfeil verkaufen; diesen vortheil hat der städter ganz vorzuͤglich [weil er weniger vom markte entfernt ist]1791 Krünitz,Enzykl. 54 S. 444