Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Städterat

Städterat

, m.

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Kollegium, Gremium der Reichsstädte auf dem Reichstag; neben dem Kurfürstenrat (II) und dem Reichsfürstenrat das dritte Reichstagskollegium
  • das directorium im stättraht führt die statt, darin der reichstag gehalten wirdt
    1612 RTTraktat(Rauch) 67
  • haͤtte man auch ins gemein die anstellung der bet-stunden ..., auch laͤutung der tuͤrcken-glocken an allen orten im roͤm. reich fuͤr nothwendig gehalten, und derentwegen an die herren principalen zu schreiben veranlasset, danebenst etliche im fuͤrsten-rath und die mehrere im staͤdte-rath ... abermahls erinnert
    1663 RAbsch. IV 4