Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Städterat
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Stadteinung
Stadteinwohner
Städtekasse
Städtekasten
Städtekastenbediente
(Städtekostüme)
Städtekrieg
Stadtelle
Stadtenke
Städter
Städterat
, m.
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Kollegium, Gremium der Reichsstädte auf dem Reichstag; neben dem Kurfürstenrat (II) und dem Reichsfürstenrat das dritte Reichstagskollegium
bdv.:
Städtebank,
Städtestand
vgl.
Reichsstadt
- das directorium im stättraht führt die statt, darin der reichstag gehalten wirdt1612 RTTraktat(Rauch) 67Faksimile (ca. 98 KB)
- haͤtte man auch ins gemein die anstellung der bet-stunden ..., auch laͤutung der tuͤrcken-glocken an allen orten im roͤm. reich fuͤr nothwendig gehalten, und derentwegen an die herren principalen zu schreiben veranlasset, danebenst etliche im fuͤrsten-rath und die mehrere im staͤdte-rath ... abermahls erinnert1663 RAbsch. IV 4Faksimile (ca. 109 KB)