Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Städterpferd

Städterpferd

, m.

wie Stadtpferd 
  • habet ihr auch anordnung zu machen, daß wegen der schulzen- und städterpferde ... eine liquidation aufgenommen ... werde
    1655 ProtBrandenbGehR. V 51
  • des rahts staͤdter-pferde, ... sollen eylen, die leiterwagen ... wie auch die grosse spruͤtzen an den ort, wo das feuer ist, hinzufuͤhren
    1672 CCMarch. V 1 Sp. 151
unter Ausschluss der Schreibform(en):