Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): städtisch
Artikel davor:
Stadthufe
Stadthunne
Stadthut
Stadthüter
Stadthütung
Stadtingesiegel
Stadtinsiegel
Stadtinsiegelsfertigung
Stadtinsiegelverfertigung
Stadtintrade
städtisch
, adj.
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I
einer Stadt (III) zugehörig; im Eigentum einer Stadt (III) stehend; zu einer Stadt (III) (und ihrer Verwaltung) gehörend
- das fürohin kein ertzbischoffe, inn diser künigklichen statt ... macht solte haben, die grund vnd erbaigen (stettische oder bewrische) ... durch kainerlay vereüsserung, auff einiche person zůuerwenden1566 Pegius,CodJust. 22rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- etlich stettisch vnderthon ... sich vnderfangen mit dstuͤlen auf die baͤnck zuͤhupffen1568 Nasus II 172r
- mit diesen rathspersonen wurden besetzt die städtischen aemter1609 ZWirtFrk. 5 (1859/61) 60
- daß zur erlangung einer auf gütern innerhalb des städtischen distriktes zu gründenden hypothekarischen ... sicherheit mittelst pfandschafts- ... oder wechselseitigen verträgen diese contrakte vor zweien städtischen scheffen celebrirt [werden soll]1661 TrierWQ. 579Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- daß sie die zum behueff ihres stättischen gemeinen weesens, weegen und steegen benöthigte hand- und spanndiensten ... zu thuen haben1746 HeidelbStR. 534Faksimile (ca. 68 KB)
- von allen häußeren und hoffraithen, so ... auf dem stättischen bezirck gebraucht werden, gebühret unserem aerario ein rauch- oder heerdstattpfennig1748 Wiesloch 720Faksimile (ca. 57 KB)
- insbesondere gebuͤhren denselben [koͤnigliche kammern] ... die rathhaͤuslichen oekonomie- und kaͤmmereysachen, das staͤdtische kreditwesen und die beobachtung ihres kompetenzetats1785 Fischer,KamPolR. II 121Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [untersuchung der verbrechen soll] von denenjenigen gerichten auf dem lande, welche den arrestanten, inquisiten oder zuͤchtling in das staͤdtische stock- oder zuchthaus gegeben, zu fuͤhren seyn1794 Schwarz,LausWB. V 85Faksimile (ca. 101 KB)
- in allen staͤdtische oder landtaͤfliche guͤter betreffenden faͤllen muß uͤber das erwerbungsgeschaͤft eine schriftliche urkunde aufgesetzt [werden]1811 ÖstABGB. § 434Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
III
in den Diensten einer Stadt (III) stehend
- [die rathsglieder mögen] zur jährlichen mühlenzeche sich vom städtischen mühler und auf dessen kosten noch mit 6 viertel wein ... bewirthen lassen1790 Wittrup,RheinbergRG. Qu. 60
- die ober-burgermeister der staͤdte und andere raths-mitglieder und staͤdtische dienerKurBadRegBl. 8 (1810) 229
IV
von den (Reichs-)Städten entsandt, die (Reichs-)Städte vertretend
vgl.
Städtebotschaft
- bey reichs-deputationen ... bekoͤmmt das gesandtschaftliche wesen der reichsstaͤnde noch ... eine andere gestalt, indem sich dort ... die churfuͤrstliche, fuͤrstliche, graͤfliche, staͤdtische ... oft ganz anders als an andern orten zeigen1753 Pütter,JurPraxis I 226Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die deputation rangirte sich ... in zwo reyhen, die churfuͤrstliche, samt denen catholischen geistlichen auf die rechte und die evangelische fuͤrstliche gesandten auf die lincke seite, und ... in der mitte die 2 staͤttische1774 Moser,Reichstage I 95Faksimile - in Google Books
V
für eine Stadt (II) zuständig
- [die vorstaͤdte enthielten] zusammen 238 haͤuser, welche in der staͤdtischen feuersocietaͤt nicht aufgenommen werden1786 Gadebusch,Staatskunde I 57Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
VI
Städter, Stadtbürger kennzeichnend, für diese typisch; bürgerlich; auf städtisch in der für eine Stadt (II) üblichen Art und Weise
vgl.
Stadtzucht (II)
- stetischer oder burgerischerVoc. 1482 ff1v
- worauf ... angefangen worden, die haͤuser daselbst auf staͤdtisch einzurichten und ... die stadt selbst zu bevestigen1725 Staphorst,HambKG. I 2 S. 56Faksimile - in Google Books
- dagegen die in städtischen manieren geübten menschen von gleichem rang, indem sie sich bewußt sind, hierin über andere eine überlegenheit zu haben, dieses bewußtsein ... mit bleibenden zügen in ihrem gesichte abdrücken1798 Kant,GesSchr. VII 302
VII
in einer Stadt (II) ansässig
- wegen eines von buͤrgermeister und rath der stadt Coͤln an die staͤdtischen handwercker erlassenen ausdruͤcklichen verbotes zu churfuͤrstlichem [dienste]1728 Scotti,Kurköln I 1
- alles boͤse, das die staͤdtischen moͤnche von jeher in staaten und familien angerichtet haben1784 Zimmermann,Einsamkeit II 519