Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): städtisch

städtisch

, adj.

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I einer Stadt (III) zugehörig; im Eigentum einer Stadt (III) stehend; zu einer Stadt (III) (und ihrer Verwaltung) gehörend
  • das fürohin kein ertzbischoffe, inn diser künigklichen statt ... macht solte haben, die grund vnd erbaigen (stettische oder bewrische) ... durch kainerlay vereüsserung, auff einiche person zůuerwenden
    1566 Pegius,CodJust. 22r
  • etlich stettisch vnderthon ... sich vnderfangen mit dstuͤlen auf die baͤnck zuͤhupffen
    1568 Nasus II 172r
  • mit diesen rathspersonen wurden besetzt die städtischen aemter
    1609 ZWirtFrk. 5 (1859/61) 60
  • daß zur erlangung einer auf gütern innerhalb des städtischen distriktes zu gründenden hypothekarischen ... sicherheit mittelst pfandschafts- ... oder wechselseitigen verträgen diese contrakte vor zweien städtischen scheffen celebrirt [werden soll]
    1661 TrierWQ. 579
  • daß sie die zum behueff ihres stättischen gemeinen weesens, weegen und steegen benöthigte hand- und spanndiensten ... zu thuen haben
    1746 HeidelbStR. 534
  • von allen häußeren und hoffraithen, so ... auf dem stättischen bezirck gebraucht werden, gebühret unserem aerario ein rauch- oder heerdstattpfennig
    1748 Wiesloch 720
  • insbesondere gebuͤhren denselben [koͤnigliche kammern] ... die rathhaͤuslichen oekonomie- und kaͤmmereysachen, das staͤdtische kreditwesen und die beobachtung ihres kompetenzetats
    1785 Fischer,KamPolR. II 121
  • [untersuchung der verbrechen soll] von denenjenigen gerichten auf dem lande, welche den arrestanten, inquisiten oder zuͤchtling in das staͤdtische stock- oder zuchthaus gegeben, zu fuͤhren seyn
    1794 Schwarz,LausWB. V 85
  • in allen staͤdtische oder landtaͤfliche guͤter betreffenden faͤllen muß uͤber das erwerbungsgeschaͤft eine schriftliche urkunde aufgesetzt [werden]
    1811 ÖstABGB. § 434
II einer Stadt (III) vorbehalten, diese kennzeichnend
  • einer wthspraechen ... tusschen dem greuen v.G. vnd der stat E., do der greue den van E. stettsche rechten gegeuen hadde
    16. Jh. NrhAnn. 5 (1857) 20
III in den Diensten einer Stadt (III) stehend
  • [die rathsglieder mögen] zur jährlichen mühlenzeche sich vom städtischen mühler und auf dessen kosten noch mit 6 viertel wein ... bewirthen lassen
    1790 Wittrup,RheinbergRG. Qu. 60
  • die ober-burgermeister der staͤdte und andere raths-mitglieder und staͤdtische diener
    KurBadRegBl. 8 (1810) 229
IV von den (Reichs-)Städten entsandt, die (Reichs-)Städte vertretend
  • bey reichs-deputationen ... bekoͤmmt das gesandtschaftliche wesen der reichsstaͤnde noch ... eine andere gestalt, indem sich dort ... die churfuͤrstliche, fuͤrstliche, graͤfliche, staͤdtische ... oft ganz anders als an andern orten zeigen
    1753 Pütter,JurPraxis I 226
  • die deputation rangirte sich ... in zwo reyhen, die churfuͤrstliche, samt denen catholischen geistlichen auf die rechte und die evangelische fuͤrstliche gesandten auf die lincke seite, und ... in der mitte die 2 staͤttische 
    1774 Moser,Reichstage I 95
V für eine Stadt (II) zuständig
  • [die vorstaͤdte enthielten] zusammen 238 haͤuser, welche in der staͤdtischen feuersocietaͤt nicht aufgenommen werden
    1786 Gadebusch,Staatskunde I 57
VI Städter, Stadtbürger kennzeichnend, für diese typisch; bürgerlich; auf städtisch in der für eine Stadt (II) üblichen Art und Weise
  • stetischer oder burgerischer
    Voc. 1482 ff1v
  • worauf ... angefangen worden, die haͤuser daselbst auf staͤdtisch einzurichten und ... die stadt selbst zu bevestigen
    1725 Staphorst,HambKG. I 2 S. 56
  • dagegen die in städtischen manieren geübten menschen von gleichem rang, indem sie sich bewußt sind, hierin über andere eine überlegenheit zu haben, dieses bewußtsein ... mit bleibenden zügen in ihrem gesichte abdrücken
    1798 Kant,GesSchr. VII 302
VII in einer Stadt (II) ansässig
  • wegen eines von buͤrgermeister und rath der stadt Coͤln an die staͤdtischen handwercker erlassenen ausdruͤcklichen verbotes zu churfuͤrstlichem [dienste]
    1728 Scotti,Kurköln I 1
  • alles boͤse, das die staͤdtischen moͤnche von jeher in staaten und familien angerichtet haben
    1784 Zimmermann,Einsamkeit II 519
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