Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Städtler

Städtler

, m.

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wie Städter 
bdv.: Stadtwohner
  • dass ... ein jeder haussgesessner stättler woll macht habe, in der vorstatt in allen vierteln zu khauffen und in sein hauss zu führen
    1592 MHungJurHist. V 2 S. 63
unter Ausschluss der Schreibform(en):