Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Städtmeister
Artikel davor:
Stadtmaß
Stadtmauer
Stadtmauerreparation
Stadtmaurer
Stadtmaurermeister
Stadtmaut
Stadtmautner
Stadtmedikus
Stadtmeier
Stadtmeierhof
Städtmeister
, m., auch Stadtmeister, m.
I
Bürgermeister (I) einer Stadt (III); Vorsteher von Stadtrat (I) und Stadtregiment, auch als einer von zwei oder mehr Städtmeistern, die sich in der Stadtregierung abwechseln; häufig zugleich mit richterlichen Befugnissen
- wir, der stetmeister, der rat und die rihter von Halle sien ze rate worden und han gemachet mit vereintem willen [...]1309 WürtVjh.2 7 (1898) 203
- wir, H.U. der schultheiß, W.S. der stettmeister und gemeinlich der rath zu Hall1317 ZWirtFrk. 5 (1859/61) 110
- [neue Sitzordnung:] so sollent die rete fur die ratstuben tretten und uff die oberbancke usswendig der stuben sitzen, die von den constofelen uff ein site nebent dem stettmeister, und die von den antwercken zu der ander siten nebent dem ammeisternach 1322 StraßbUB. IV 2 S. 64Faksimile (PDF) - digitalisiert im Rahmen von gallica
- sol ouch ein jeglich stettemeister stete haben bi sinem eiden, waz der rat ... und die zunftmeister ... erkennent1374 SchlettstStR. 273Faksimile (ca. 69 KB)
- M.v.C., de des jares vor stadmester hadde wesen1376 MagdebChr. I 270Faksimile - in Google Books
- der gagenbuͤrttig brief ... versigelt mit unserer statmeister insigel1378 RegensbUB. II 471
- [Ratsherr:] ich swere ... gerechten gehorsam unsern stat meistern stetiglich zu haldenEnde 14. Jh. GlWeichb. 355Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das ein iegelich stettemeister von den vier stettemeistern die man alle jor kuset, so der einre aneging ein vierteil jors zů rihtende ... einen imbis gap allen unser stette amptluten1405 Straßburg/Keutgen,Urk. 270Faksimile (ca. 104 KB)
- wann dann der statmeister zuͤ Keysersperg oder eyner des rades von der stete wegen den vogt oder die amptluͤte zu Cunsheim darfuͤr bittet, so sal man ine des geweren1424 ZGO. 2 (1851) 319
- besunder herr C. der vier stettmeister einre ist1437 StraßbMünzg. 197Faksimile - in Google Books
- als bisher ettliche statmeister ettlichen lúten gegoͤnt hant ..., in ... andern der stette welden holtz zu hoͤwen, das nůn der stat vil schadens ... broht hat1460 SchlettstStR. 354Faksimile (ca. 79 KB)
- wann der alte rat zůsammen kompt ... so git man dem alten rate und ouch den zunfftmeistern urlop, ußgenommen den vieren, die das vergangen jare statmeistere gewesen sintum 1460 SchlettstStR. 377Faksimile (ca. 69 KB)
- nochdem vns der stetmeister von Colmer in geheim geseit hat, daz im von zwein personen vß Brisach geschriben sy1474 Schreiber,UB. II 539
- wir stettmeyster und rathe zu Swebischen Halle bekennen und thun kunt hiemitt ... das diese obgeschrieben uffrichtung der bestympten dryer jaremerckt ... verleibt mit unser aller ganerben zu Kuntzelßawe1494 Nowak,Künzelsau 75
- es ist by uns ... gewonheit, das man drie setzet zu untzuͤchtern von den raͤten, daz ist mit nammen ein ritter und zwen von den achtburgern. die achtburger sint semlich luͤte als die sint, die man ze Straßburg ze stettmeistern setzet15. Jh. BaselRQ. I 1 S. 26 Anm.Faksimile (ca. 212 KB)
- usz dissem scholder, den man empfohet von den spielern ... wurt usz geteilt ... das ein obendran macht der ammeister an synem tisch, das ander der stetmeister1501 Straßburg/Burger,Stadtschreiber 117
- wer hinfürter einer dem andern ein schuld ... verspricht vor einem rath oder einem schultheißen, einem stättmeister oder einem des raths oder einem rathspoten bei treuen an aids statt und das ... bricht, der soll bessern 30 ß ₰ für einen frevel1503 SchlettstStR. 644Faksimile (ca. 75 KB)
- den grabenreutern insonderhait bevolhen, nit hinaus der stat zu reyten one ains stetmaisters wissen und willen1533 WürtGQ. I 295
- daher man den burgermeister zu Hall einen stettmeister nent, als einen herrn uber die drey unnderschiedlich stett, die vormals drey herrn zu der hohen oberkeyt unnd gefraisch gehapt1541 Herolt,HallChr. 107
- städtmeister M.S. [hat] zum boten mit bloßen worten gesagt, er sollt zum obervogt sagen, er sollt sich halten wie vor1541 WürtVjh. 5 (1882) 274
- dem fuͤrsichtigen, ehrsamen vnd weysen stattmeister vnd raht der statt Speyr1562 Meichßner,Form. III 52r
- darumben wir auch vor herren stettmeister vnnd rath zů N. erschienen, vns als erben in solche verlassenschafft ... inzusetzen begert1574 Frey,Pract. 34Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- regierend stättmeister im ambt1623 Hagenau/ArchElsKG. 12 (1937) 128
- praetor: stattmeisterFrischlin(Frankf. 1631) 513Faksimile - in Google Books
- haben auch die fuͤrstliche wormsische allemahl vom staͤdtmeister der stadt Worms einen bedienten ... unter waͤhrendem crays-tag aufzuwarten1664 Moser,StaatsR. 27 S. 236Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- da dan durch allgemeine wahl herr G. ... zum newen stettmeister erwöhlt vnd ich wider auff drey Jahr confirmiert worden1688 Joner,ColmarNota. 11
- [magistri nomen:] baur- & buͤrgermeister, raths-, staͤdt- und ammeister1692 Beier,Meister 3Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- es ist in der vormahligen reichs-stadt Straßburg ein aus der democratie und aristocratie vermischtes regiment ... I. die herren dreyzehener oder die delegirten kayserlichen cammer-richter, deren sind 4 stadtmeister von adel, 4 buͤrgermeister ... und 4 in regierungs-sachen wohlerfahrne buͤrger1719 Lünig,TheatrCerem. II 1006Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [burgemeister:] in etlichen vornehmen staͤdten nennt man sie auch rathsmeister, staͤdte-meister etc.1721 Knauth,Altenzella III 35Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- der staͤttmeister S. zu Straßburg1749 Moser,StaatsR. 39 S. 321Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Bezüge:] physikatsverweser, staͤttmeister, stadtrichter oder stadtanwaͤlde ... 3fl. 20kr.1804 SammlBadStBl. II 276
II
wie Stadtwerkmeister
- so ist der stat paumeister mit sampt dem statmeister dem maurrer und dem schaffer zu der arbeit allenthalben gangen, ... das die arbeitter bei der arbeit pleiben1464/70 Tucher,NürnbBaumeisterb. 62Faksimile - in Google Books
- wofern gmainer statt sonnder nottwendig arbaitten furfiellen, so mag ein stattmeister die anndern maister und gesellen ... oder wo die arbaitt so gar geetig auch die müllner, so des zimern khundig, ... zu sollcher arbaitt erfordern1543 MHungJurHist. V 2 S. 38
- wie jederman, der zum feuer verordnet ist, soll belohnet werden: ... dem stattmeister, steinmetzen: 1 lb novi; dem stattmeister, zimmermann: 1 lb novi1596 Nürnberg/Wüst,Policey VII 858
- [Übschr.:] der stattmeister oder werkleüth, zimmermans und maurers aid1610 OÖsterr./ÖW. XV 106
- [ain werckmaister soll] ain vorhabenten pau ... ohne vorgebens anmass der geschwornen statmaister nit anfangen1631 MünchenStR.(Auer) 222Faksimile (ca. 139 KB)
III
in einer Stadt (II) ansässiger Handwerksmeister
- am charfreitag sollen ... die maister, so durchs jahr alhier zu P. flaisch ... verkaufen wollen, ... auch nitweniger die stattmaister, keinen ausgenumen ... alhieher flaisch aufhacken und verkaufen1563 PreßbZftUrk. 218
- was aber auf der achs ... herzugeführt wirdet, die mögen ihr arbeit offentlich neben hiesigen stadtmaistern hingeben und verkaufen1565 PreßbZftUrk. 54
- das ein jeder schneider, der sich hie niderlassen ... und maister sein wille, ... zwei jahr bei einem stadtmaister ersitze1582 PreßbZftUrk. 190
- denen muͤhlenstrassern und damm-meisteren ... injugiret, dass sie sich ... mit denen stadt-meistern zusammen thun1681 CCOldenb. VI 193
- sind die stattmeister dahin begnadet, daß die umb die statt herumb sitzende wagner keine gemachte arbeith außert den jahrmärkten zum verkauf ... hinein bringen sollend1700 KonolfingenLGR. 508Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wenn ein landmeister mit dem tode abgeht und der lehrjunge ... keinen meister hat, so sind die stadtmeister und auch die landmeister verpflichtet, ihn bei einem ihrer zunft anzunehmen1706 Schmidt,EberswaldeHandw. 145
- [bestraffet werden soll,] wenn ein bau-herr ... sich dergleichen fuscher ... in seinen bau gebrauchet und die ordentlichen stadt-meister zuruͤck gesetzet ... werden1717 CCMarch. V 1 Sp. 402Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die handwercker ... machen einen unterscheid der stadt-meister gegen die dorffmeister, die aufm lande wohnen1722 Beier,HdwLex. 407Faksimile - in Google Books
- warum die handwerker in hauptstaͤdten nicht leicht einen landmeister in ihre zunft einnehmen, dann dieser kan auf dem dorf mit leicht geringeren kosten als ein auf theurem stadtpflaster sitzender stadtmeister arbeiten, mithin auch seine waare wohlfeiler debitiren1774 Wagner,Civilbeamte II 168Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es soll ... kein unterschied ... zwischen stadt- und landmeistern, in soferne letztere ... geduldet sind, gemacht werden1780 CSax. I 1082Faksimile - in Google Books
- daß ein stadt-einwohner bey [den landmeistern] ... waaren kaufe, diesem kann jedoch von den stadtmeistern am besten vorgebeuget werden, wenn sie gute arbeit um billigen lohn machen1783 WeistNassau II 145Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- derjenige, der stadt- oder landmeister werden will, ... [muß] nachweisen, daß er die in der innung bestimmten jahre gewandert und sich gut aufgefuͤhrt habe1809 v.Berg,PolR. VII 490Faksimile - in Google Books
IV
bei den Steinmetzen: einer städt. Zunft angehöriger Handwerksmeister, iU. zum Meister in einer Bauhütte
Sachhinweis: Wissell,Hdw.2 V 78
- züge auch ein geselle zu einem stattmeister oder zu einem andern meister, mag er do gefürdert werden, das mag er wol tun1459 Wissell,Steinmetz 93
V
städt. Prüfer von Gold- und Silberwaren auf deren Edelmetallgehalt
bdv.:
Silberschauer
- alle arbayt, so acht lot und darob hat, solls alles ... durch den ... statmayster der goltsmid geschaut werden1515 UrkJudRegensb. 288