Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stählen
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Stahlarbeit
1Stahlbaum
2(Stahlbaum)
Stahlbeschauer
(Stahlbuch)
Stahldraht
2Stahle
3Stahle
Stahleid
(stahlen)
stählen
, adj.I stählern, aus 1Stahl (I) (hergestellt)
II unverbrüchlich, immerwährend; stählene Kuh Kuh, die auf ewige Zeiten in einem Stall stehen muss und im Todesfall vom jeweiligen Inhaber ersetzt werden muss; insb. bei Kühen, die gegen eine ewige Rentenzahlung dauerhaft verpachtet oder Teil des Vermögens einer Pfründe (II) sind