Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ständeanlage

Ständeanlage

, f.

eine (freiwillige) Abgabe der Landstände
  • das denselben [stenndt und paursman] über die ... bewilligte 8 lanndtsteuern und vier stenndt anlagen, so zu abledigung des übernommen fürstl. schuldenlasts verwendt werden sollen, in sollicher zeit noch merrere und grössere pürden zutragen ganntz beschwerlich [fallen werde]
    1595 v.Frauenholz,Heerw. III 2 S. 158
  • daß diese staͤndeanlage ein freiwilliges, von den landesfuͤrsten sehr verdanktes opfer waren
    J.G.B. Panzer, Ursprung und Umfang der Landständischen Rechte in Baiern I (1798) 156