Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ständebrief

Ständebrief

, m.

an eine Standesperson (II) gerichtetes oder von dieser verfasstes Schreiben
vgl. Stand (VI)
  • übergibt fürstlicher anwaldt registraturam solcher handlungen ex archiuo publico ... auch dero von L. stände brieff an hochgemelte fürstin
    1568 ZHambG. 51 (1965) 10
  • so hengt er [postmeister] nicht allein uber diejenige brieff, so den ... privat-persohnen zustaͤndig (dan fuͤrstliche und andere staͤnde brieff er wohl in secret halten moͤgte) keine karten aus
    1750 König,SelJPubl. 21 S. 344