Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ständebrief
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Stande
Ständeanlage
(Standebier)
Ständebrief
, m.
an eine Standesperson (II) gerichtetes oder von dieser verfasstes Schreiben
vgl.
Stand (VI)
- übergibt fürstlicher anwaldt registraturam solcher handlungen ex archiuo publico ... auch dero von L. stände brieff an hochgemelte fürstin1568 ZHambG. 51 (1965) 10
- so hengt er [postmeister] nicht allein uber diejenige brieff, so den ... privat-persohnen zustaͤndig (dan fuͤrstliche und andere staͤnde brieff er wohl in secret halten moͤgte) keine karten aus1750 König,SelJPubl. 21 S. 344