Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ständereversal

Ständereversal

, n.

Revers betreffend den Huldigungseid der Landesstände 
  • [daß] durch sie [pommerische stände] solche loszählung ihrer gelübde nicht angenommen werden solle ... immaßen solches der klare buchstabe der stände-reversalen de anno 1529 mit mehrern bezeiget
    1646 ProtBrandenbGehR. III 390