Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ständereversal
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Stande
Ständeanlage
(Standebier)
Ständebrief
Standeigen
standeigen
Standemaß
Ständer
Standerbe
Stand'erbeigen
Ständereversal
, n.
Revers betreffend den Huldigungseid der Landesstände
vgl.
Landständeeid,
Stand (III)
- [daß] durch sie [pommerische stände] solche loszählung ihrer gelübde nicht angenommen werden solle ... immaßen solches der klare buchstabe der stände-reversalen de anno 1529 mit mehrern bezeiget1646 ProtBrandenbGehR. III 390Faksimile - in Google Books