Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ständetag
Artikel davor:
Standesgenosse
Standesherr
Standesherrschaft
standesmäßig
Standesperson
Standespersonszeugnis
Standestelle
Standesunterschied
Standesvormund
Standeswürde
Ständetag
, m.
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auch Ständen-
wie Ständeversammlung
wie Ständeversammlung
- doch embütend sich die [Hugenotten] aller gehorsamme, alein das der ständentag gehallten und die religion fry geben werde; das wil der könig nitt thuon1574 SchweizId. XII 1038Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- anno 1537 ist ein chur-, fuͤrsten- vnd stendetag der protestirenden zu Schmalkalden angestelt vnd gehalten wordenT. Kirchner, Apologia (Dresden 1584) 261
- nachdem bei lestem stendetage beschlossen worden, dass die von der ritterschaft gleich andern von den stenden sollen mechtig sein, über ire adliche lehen, erb und güter zu testiren1622 CoutLuxemb. Suppl. II 298