Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ständling
Artikel davor:
Standgerichtsordnung
standhaft
Standhafte
standhaftig
Standhaftigkeit
(standhaftlich)
Standhilfe
ständig
ständisch
Standkauf
ständling
, adv., ständlingen, adv.
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stehend, im Stehen
- zů dem ersten hat er den bůben stendlingen gerichtum 1536 AugsbChr. IV 109
- als er auf die hauptstat kam und nach gewonhait das volk gesegnet und das gemain gepot anruft, wolt der züchtiger aus ainer freveln kwonhait ime sin haupt also stendling am ort der hauptstat abgehawen haben1554 Schuhmann,Scharfrichter 50