Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stänker
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Stank
stank
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Stänker
, m.
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streitsüchtiger Mensch, Unruhestifter, Aufwiegler
bdv.:
Stänkerer
- wann einer dergleichen staͤnckern und duellanten ... auf dem platze todt bleibet, [solle] derselbe durch die henckers-knechte nach der schind-grube und zu ohnehrlicher begraͤbnis [gebracht werden]1706 BrschwLO. II 680Faksimile - in Google Books
- wann ein unterthan ... unter der gemeinde einen stenker und stoͤhrer des friedens, wie auch verderber der unterthanen abgiebet, ... er ... moͤge abgestiftet werden1752 Greneck 299Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
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