Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stätzler
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, m.
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auch Stätzel
kleineres, dolchartiges Messer; von Bürgerlichen als Waffe getragen
kleineres, dolchartiges Messer; von Bürgerlichen als Waffe getragen
- ein seckel, darin werent ... ein gurtel und ein stätzler1462 SchweizId. XI 1847Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- indem wurd er gewar eins bloßen wauffen under des Z.s mantel und risse sich von im und logne nit, er zuckte sinen stetzel1468 SchweizId. XI 1848Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- es ist verbotten, in den wirthshäusern stätzler oder dolche, hingegen gebotten, schwerdter oder degen zu tragen1573 J.C. Zellweger, Gesch. d. appenzellischen Volkes I (Trogen 1830) 14