Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stafette

Stafette

, f.

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reitender Eilbote; auch: Postzustellung durch den Boten; durch ihn zuzustellendes Postgut
  • darauff derselbe [papst] alsbald etliche staffeta an seinen nunctium ... abgefertigt
    1609 Schulz,FremdWB. IV 399
  • stafette ist ein paket briefe, so geschwinde weggeschicket werden muß, und hat es ... mehrenteils ein reitender bote bey sich
    K.v. Stieler, Zeitungs-Lust (Hamburg 1697) 511
  • hat man ... fuͤr thunlich ... gehalten, ... ein solches repræsentations-schreiben durch eine ... so gleich abgefertigte staffetten zu erlassen
    1701 Moser,StaatsR. 28 S. 382
  • die posten theilen sich in ordentliche und außerordentliche, reutende und fahrende, land- und wasserposten, kouriers und stafetten, briefposten, ganze und halbe posten, reichsposten, landesherrliche posten
    1785 Fischer,KamPolR. II 448
  • da das ... hofpostamt [des Freiherrn von Paar] dem taxischen reichspostmeister daselbst [Regensburg] nicht nur die staffetten und briefe der reichsstaͤnde ... mit gewalt entziehen ... wollte
    1790 Pütter,Reichspost 48
  • gegen posten, staffetten und curiers ist keine pfändung erlaubt
    1794 PreußALR. I 14 § 418
  • die postbeamten ... sind auch verbunden, die kaiserlichen stafetten und andere briefe des kaisers ... unentgeltlich fortzuführen
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 66
  • wenn in einer station, wo keine postpferde sind, eine stafette aufgegeben wird, soll dieselbe ins naͤchste postamt geschafft [werden]
    1805 RepRecht XII 52
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