Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Stahle

2Stahle

, f.
I in den Grund eines Gewässers gesteckte Stange zur Befestigung von Netzen und Reusen für den Fischfang; auch das Areal eines Fischfangrechts (Beleg 1292)
II junger Baumstamm, Baumsetzling