Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stahleid

Stahleid

, m.

Diensteid auf die Stahlordnung 
  • sollen die jungen ... sobald dieselbe die vierzehen jahr erreichet, sich zu ablegung des stahleydts sistiren, mitlerweile aber ... trewlich in ihrer staehlarbeit sich verhalten
    1678 Lappe,Altena 328
  • dasz alsdan die veraydete reidemeistere an den abgelegten staehlaydt nicht länger verbunden ... sein sollen
    1678 Lappe,Altena 328