Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stahlgilde
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2Stahle
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Stahleid
(stahlen)
stählen
Stahlendrahthandwerk
(Stahler)
Stahlgadem
(Stahlgeld)
Stahlgeschauer
Stahlgilde
, f.
Zunft der Stahlschmiede
- [L. hat sich] unterstanden, solcher stahlgilde und derselben handtierungh zum höchsten præjudiz einen stahl- oder reckehammer ... bawen zulaßen1683 BreckerfeldUB. I 245