Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stahlgilde

Stahlgilde

, f.

Zunft der Stahlschmiede 
  • [L. hat sich] unterstanden, solcher stahlgilde und derselben handtierungh zum höchsten præjudiz einen stahl- oder reckehammer ... bawen zulaßen
    1683 BreckerfeldUB. I 245
unter Ausschluss der Schreibform(en):