Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stahlhammer

Stahlhammer

, m.

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Hammerwerk zur Stahlverarbeitung
  • vom stahlhamer und waßergang uf meins g. hern grund und bodem 4 g.
    1585 Schneider,SiegerlBergr. 84
  • hat sich dannoch J.L. jungsthin unterstanden, solcher stahlgilde und derselben handtierungh zum höchsten præjudiz einen stahl- oder reckehammer ... bawen zulaßen
    1683 BreckerfeldUB. I 245
  • [stahl-schmiede sollen] nicht mehr knechte haben, als sie zu ihren stahlhaͤmmern beduͤrfen
    1726 Hessen-KasselBV. 672