Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stahlhandel
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(stahlen)
stählen
Stahlendrahthandwerk
(Stahler)
Stahlgadem
(Stahlgeld)
Stahlgeschauer
Stahlgilde
Stahlgrube
Stahlhammer
Stahlhandel
, m.
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An- und Verkauf von 1Stahl (I)
- wegen des staal-handels in unsern landen eine gewisse verfassunge zu machen1674 CCMarch. IV 2 Sp. 75Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wan nun dieser stahlhandell dero armen städtgen B. einige nahrungh ist1683 BreckerfeldUB. II 263Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster