Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stahlreitemeister

Stahlreitemeister

, m.

Gewerbetreibender in der Stahlverarbeitung, der in einer (eigenen oder gepachteten) Drahtmühle von Arbeitern Stahldraht ziehen lässt oder mit Hilfe von Lohnschmieden einen Stahlhammer oder eine Stahlschmiede betreibt
Sachhinweis: Lappe,Altena 95
  • die stahlschmiede vnd zögere [sollen] die öberung ... einem jeden stahlreidemeister vnd keinem anderen verkaufen
    1678 Lappe,Altena 326
  • formula juramenti für staehlreidemeistere, staehlschmiede vnd staehlzögere
    1678 Lappe,Altena 328
  • M.V., draht- und stahlreydemeister hieselbst
    1729 Lappe,Altena 352