Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stahlreitemeister
Artikel davor:
Stahlhammer
Stahlhandel
Stahlherr
1(Stahlhof)
Stahlkaufmannschaft
(Stahllot)
Stahlmeister
Stahlmeisterdienst
(Stahlmenger)
Stahlordnung
Stahlreitemeister
, m.
Gewerbetreibender in der Stahlverarbeitung, der in einer (eigenen oder gepachteten) Drahtmühle von Arbeitern Stahldraht ziehen lässt oder mit Hilfe von Lohnschmieden einen Stahlhammer oder eine Stahlschmiede betreibt
bdv.:
2Reitmeister (II)
Sachhinweis: Lappe,Altena 95
- die stahlschmiede vnd zögere [sollen] die öberung ... einem jeden stahlreidemeister vnd keinem anderen verkaufen1678 Lappe,Altena 326
- formula juramenti für staehlreidemeistere, staehlschmiede vnd staehlzögere1678 Lappe,Altena 328
- M.V., draht- und stahlreydemeister hieselbst1729 Lappe,Altena 352