Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stahlreitemeister
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Stahlhammer
Stahlhandel
Stahlherr
1(Stahlhof)
Stahlkaufmannschaft
(Stahllot)
Stahlmeister
Stahlmeisterdienst
(Stahlmenger)
Stahlordnung
Gewerbetreibender in der Stahlverarbeitung, der in einer (eigenen oder gepachteten) Drahtmühle von Arbeitern Stahldraht ziehen lässt oder mit Hilfe von Lohnschmieden einen Stahlhammer oder eine Stahlschmiede betreibt