Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stahlreitemeister

Gewerbetreibender in der Stahlverarbeitung, der in einer (eigenen oder gepachteten) Drahtmühle von Arbeitern Stahldraht ziehen lässt oder mit Hilfe von Lohnschmieden einen Stahlhammer oder eine Stahlschmiede betreibt