Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stahlschießen

Stahlschießen

, n.

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Zielschießen mit einer Armbrust; insb. als Schießwettbewerb
  • daß der kurfuͤrst das stahlschießen in den staͤdten wolle geuͤbt haben
    1667 ArchSächsG. 3 (1865) 229
  • [ein hochweiser rath hat] die loͤbliche schuͤtzen gesellschaft deß stahl-schissens allhie ... mit einigen gaben zu einem armbrust- und stahl-schissen zu beschencken
    1671 DiarEurop. 23 (1671) App. VI 26
  • hat billich den vorzug wegen seiner aelte das stahl-schiessen mit bogen und pfeilen
    1706 Lersner,FrankfChr. I 1 S. 505
unter Ausschluss der Schreibform(en):