Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stahlschütze
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, m.
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Armbrustschütze
vgl.
3Schütze (I),
Stahlschießen
- [Münzinschrift:] den erbarn stahl schutzen und derselben gesellschaft [1592]
- gewinnen die hiesige stahl-schuͤtzen ... das beste zu H. bey dem schiessen1706 Lersner,FrankfChr. I 1 S. 509
- wurde in dem rath beliebet, daß hinfuͤro ... denen stahl-schuͤtzen aus dem aerario alle sonntage gewisse sogenannte hosen-vortheil zum ausschiessen gegeben und selbigen erlaubet werden solle, eine ordnung zu verfassen1743 Stetten,AugsbG. I 272
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