Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stahlschütze

Stahlschütze

, m.

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Armbrustschütze
  • [Münzinschrift:] den erbarn stahl schutzen und derselben gesellschaft [1592]
  • gewinnen die hiesige stahl-schuͤtzen ... das beste zu H. bey dem schiessen
    1706 Lersner,FrankfChr. I 1 S. 509
  • wurde in dem rath beliebet, daß hinfuͤro ... denen stahl-schuͤtzen aus dem aerario alle sonntage gewisse sogenannte hosen-vortheil zum ausschiessen gegeben und selbigen erlaubet werden solle, eine ordnung zu verfassen
    1743 Stetten,AugsbG. I 272