Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stahlwerk
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Stahlschmiedehandwerk
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(Stahlschmiedesamt)
Stahlschneider
Stahlschütze
Stahlwagen
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, n.
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Anlage zur Stahlherstellung
vgl.
Stahlarbeit
- das nun hinfuͤhro kein fremder staal mehr eingefuͤhret werde, damit unsere stahlwercke nicht allein zu guten stande bracht, sondern auch darin erhalten werden koͤnnen1674 CCMarch. IV 2 Sp. 75Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
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