Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stahlwerk

Stahlwerk

, n.

Anlage zur Stahlherstellung
  • das nun hinfuͤhro kein fremder staal mehr eingefuͤhret werde, damit unsere stahlwercke nicht allein zu guten stande bracht, sondern auch darin erhalten werden koͤnnen
    1674 CCMarch. IV 2 Sp. 75