Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stahlzöger

Stahlzöger

, m.

(in Lohnarbeit tätiger) Hersteller von Stahldraht 
bdv.: Drahtzieher
  • soll ein jeder schmidt vnd staehlzöger seinem reidemeister seinen eigenen ... staehl wiederliebern
    1678 Lappe,Altena 326
  • sollen die schmiede vnd staehlzögere, so oft sie befinden möchten, dasz der ihnen zu verarbeiten anvertraute staehl mit eisen verfelschet, solchen vnverarbeitet liggen lassen
    1678 Lappe,Altena 327
unter Ausschluss der Schreibform(en):