Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Staken/staken
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Stahlschmiedehandwerk
Stahlschmieden
(Stahlschmiedesamt)
Stahlschneider
Stahlschütze
Stahlwagen
Stahlwerk
Stahlzöger
stak
Staken
, m., Stake, f., selten m.I lange Holzstange, Pfahl (I), Zaunpfahl, Palisade; ua. bei Umzäunungen, Grenzmarkierungen und Fischzäunen; auch als Marktzeichen
II Pfahl (I 2); insb. zum Festbinden der Verurteilten auf dem Scheiterhaufen (I) sowie zum Aufstecken und Ausstellen des Kopfes von Enthaupteten; auch Schandpfosten
IV Schließblock zum Einlegen der Beine eines Straftäters; auch: Gefängnis
V diejenige Menge Erntegut, die auf einmal gestakt (IV) werden kann
VI mnl.: wie Stammlinie (I)
VII Beteiligter, Berechtigter an einer Unternehmung
staken
, v.I Palisaden (als Schutzzaun) setzen; auch übtr.
II jn. gefangen setzen
III jn. mit einem Staken (I) züchtigen; übtr.: jn. im Kampf schlagen, bezwingen
IV (Garben, Heu) mit Heugabel oder Staken (I) auf- oder abladen
V festlegen, bestimmen
VI (ein Gericht) hegen (II), eröffnen
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(Stakenetz)
(stakenstakgleich)
Staker
Stakete
(Staketung)
Stale?
Stalhof
Stall
Stallage