Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stall

Stall

, m., n.
I Gebäude(teil) zur Unterbringung von Vieh, insb. Pferden; auch als Mietstall zur entgeltlichen Unterbringung von fremden Pferden usw.
II Bez. für ein Gefängnis, das sich in einem Stall (I) befindet
III Position, Stelle; Sitz-, Stehplatz
IV mnl.: Verkaufsstand, -bank, -stätte; Marktbude; auch: Lager für Handelswaren
V (guter) Zustand, Status
VI Bestand, Rechtskraft
VII afries.: Stall in das Recht Recht vor Gericht aufzutreten
VIII afries.: einen Stall stehen Stillstehen; als Kreuzprobe (Ordal zwischen zwei Kontrahenten, wer länger mit ausgestreckten Armen stehen bleiben kann)
IX in Straßburg: für die Erhebung des Stallgelds (III) zuständige städt. Behörde, Stadtkämmerei (I) 
XI Straßenherberge