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Stall
, m., n.I Gebäude(teil) zur Unterbringung von Vieh, insb. Pferden; auch als Mietstall zur entgeltlichen Unterbringung von fremden Pferden usw.
III Position, Stelle; Sitz-, Stehplatz
IV mnl.: Verkaufsstand, -bank, -stätte; Marktbude; auch: Lager für Handelswaren
V (guter) Zustand, Status
VI Bestand, Rechtskraft
VII afries.: Stall in das Recht Recht vor Gericht aufzutreten
VIII afries.: einen Stall stehen Stillstehen; als Kreuzprobe (Ordal zwischen zwei Kontrahenten, wer länger mit ausgestreckten Armen stehen bleiben kann)
X wie Stallgeld (III)
XI Straßenherberge
Stallage
, f.II wie Stallgeld (II)
(Stallagegeld)
, n.Stallamt
, n.Stallbediente
, m.Stallbote
, m.Stallbruder
, m.I Mitglied in einer Gilde, Bruderschaft (hier: der Schwarzhäupter)
III Kamerad, Dienstgenosse, Mitdiener
Vorsteher der Vereinigung der Schwarzhäupter Stallbube
, m.Stallbuch
, n.Stallbursche
, m.stalle
, adj.(Stall'eiche)
, f.Staller
, m.I in Nordfriesland: oberster landesherrlicher Beamter, Landvogt, Amtmann; auch mit richterlichen Funktionen
II wie Stallknecht
III ae.: wie Marschall (I)
IV (Klein-)Händler, der seine Ware auf einem Stall (IV) auslegt
Stalleramt
, n.Stallerei
, f.(Stallersbrief)
, m.(stallfestig)
, adj.Stallgebühr
, f.Stallgeld
, n.III in Straßburg: von den Stadtbürgern abverlangte Vermögenssteuer; urspr. wohl als Abgabe zur Finanzierung der städt. Pferde
Stallgericht
, n.Stallgeschäft
, n.Stallherr
, m.I Ratsherr, der dem städt. Marstall (I) vorsteht; auch mit gerichtlichen und administrativen Funktionen
II in Straßburg: Vorsteher des Stalls (IX); auch mit der Oberaufsicht über den städt. Marstall (I) und die Stadtsöldner sowie mit weiteren administrativen Aufgaben betraut
(Stallheuer)
, f.I wie Stallmiete
II wie Stallgeld (II)
Stallhof
, m.Stallhofsgraben
, m.Stallhüter
, m.Stalligkeit
, f.(Stalling)
, m.Stalljunge
, m.Stallknecht
, m.Stalllöse
, f.Stallmann
, m.Stallmeister
, m.I (Ober-)Aufseher über einen (va. städt. oder herrschaftlichen) Marstall (I), Stall (I); Vorsteher des Stallamts; auch als Hofamt
II Amtmann, dem die Aufsicht über die Marktstände obliegt; Marktmeister
III wie Stallherr (II)
Stallmeisteramt
, n.Dienstreglement für einen Stallmeister (I)
Posten eines Stallmeisters (I)
Stallmiete
, f.Stallmietung
, f.Stallordnung
, f.I für einen (herrschaftlichen) Pferdestall geltendes Regelwerk
II in Straßburg: städt. Verordnung, die Umfang und Erhebung des Stallgelds (III) regelt
Stallperson
, f.Stallpfennig
, m.I wie Stallgeld (II)
II wie Offenburger
Stallsache
, f.Stallschreiber
, m.II in Straßburg: städt. Steuerschreiber
Stallschulden
, pl.Stallsprotokoll
, n.Stallstätte
, f.I Stelle im Wald, an der für die Treibjagd Netze aufgestellt werden
II Stelle, Grundfläche eines (aufgegebenen) Stalls (I)
III Fischgrund?
Stalltag
, m.Stalltax
, m.Stallung
, f.III Schlafquartier, Unterkunft
IV Schiedsvertrag, Friedensvereinbarung, Beistands- und Friedensabkommen; Vereinbarung über die Einstellung von Feindseligkeiten
V Überstellung, Auslieferung vom jm. (im Wege der Amtshilfe)
VI amtl. Verfolgung (eines Straftäters)
VII Haft, Gefangenschaft
VIII Erstattung von Kosten (einer Haft)
Stallvieh
, n.Stallwärter
, m.I wie Stallmeister (I)
II wie Stallknecht
Stallweide
, f.Stallwirt
, m.I Betreiber, Inhaber eines Stalls (I), Mietstalls
II Gastwirt einer Straßenherberge
Stallzettel
, m.stellen
, v., stallen, v.I platzieren, (an einem best. Ort) hin-, auf-, ausstellen, aufrichten, auch: verwahren; gestellt sein sich befinden
III zustellen, liefern; verbringen, überbringen, überantworten, übertragen; auch: bringen und zur Verfügung stellen; an jn./in js. Hände stellen jm. anvertrauen, überantworten
IV jn. (für eine best. Aufgabe, in ein Amt) bestellen, einstellen, berufen; auch: abstellen, zur Verfügung stellen
V jn. (vor Gericht) einliefern, (dem Gericht) präsentieren; Sorge tragen, dass jmd. vor Gericht erscheint; insb. in Bezug auf Hörige, Zeugen und Bürgen; jn. vor jn. stellen jn. jm. präsentieren
VI jn. gerichtlich belangen, zur Verantwortung ziehen
VII etw. vorbringen, vortragen, insb. vor Gericht; (Klage) erheben; zu Recht stellen einer gerichtlichen Entscheidung bzw. Überprüfung zuführen
VIII etw. mitteilen, (eine Nachricht) überbringen, (Fragen) an jn. richten
IX formulieren, ausformulieren, (ein Schriftstück) aufsetzen, (zB. ein Verbot) aussprechen
X von einem Eid: verbindlich vorformulieren, vorsprechen
XI etw. bestimmen, festsetzen; (zB. einen Termin) festlegen; auch: vereinbaren
XIII anhalten, zum Stehen bringen
XIV (von etw.) ablassen
XV jagen, nachjagen, verfolgen; auf jn./nach jm. stellen jm. nachstellen (I), jn. suchen, einzufangen suchen
XVI jn. festnehmen, festsetzen; frei/ledig stellen freilassen, aus der Gefangenschaft bzw. Leibeigenschaft entlassen
XVII sich/seinen Leib stellen sich (vor Gericht/an offizieller Stelle) einfinden, um ein (insb. gerichtliches) Verfahren gegen die eigene Person/Prozesspartei zu ermöglichen
XVIII von einer Sicherheit: einräumen, gewähren
XIX (nach etw.) trachten, streben; (sich) nach etw. stellen etw. begehren, zu bekommen suchen, zustreben; nach js. Leib und Leben stellen jm. nach dem Leben trachten
XX etw. herrichten, zurechtmachen; (eine Uhr) richtig einstellen
XXI durchführen, veranstalten
XXII (sich) verhalten, erweisen, erzeigen
XXIII (sich) begeben; tun; sich in Arbeit stallen/zur Nahrung stellen eine Arbeit annehmen; jn. in Arbeit stellen jm. Arbeit geben; zur Wehr stellen wehren