Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stallbediente
Artikel davor:
(stakenstakgleich)
Staker
Stakete
(Staketung)
Stale?
Stalhof
Stall
Stallage
(Stallagegeld)
Stallamt
Stallbediente
, m.
wie Stallperson
- vber den marstall ist eine stall ordnung auffgerichtet, wie es mit wartunng vnd fuͤtterung der pferde ... durch die stallbediente gehalten werden sollSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 280
- wann wir an frembde örter kommen, solen unsere stallbediente zusehen, daß für unsere pferde ... sie reine ställe haben mögenEnde 17. Jh. Mecklenburg/Kern,HofO. I 292
- besoldung derer hohen und nideren stall-bedienten1754 Moser,Hofr. I 166Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- geniessen allhier in Berlin die freye artzeney aus der koͤnigl. hof-apotheke ... die koͤnigl. stall-bediente1763 NCCPruss. III 336Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- jagd- und stallbedienten, welche zu der ehemaligen zellischen hofhaltung gehoͤrten, standen ehedem unter der großvoigtei1798 Hagemann,PractErört. I 144Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- stabsoffiziere, rittmeister und capitains entrichten fuͤr diejenigen ihrer leute, welche sie zur wartung ihrer dienstpferde halten muͤssen, keine luxussteuer, jedoch kann fuͤr drei dienstpferde nur ein stallbedienter steuerfrei seyn1811 PreußGS. 1811 S. 346
Artikel danach:
Stallbote
Stallbruder
(Stallbrudervogt)
Stallbube
Stallbuch
Stallbursche
stalle
(Stall'eiche)
Staller