Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stallgericht
Artikel davor:
Stallbursche
stalle
(Stall'eiche)
Staller
Stalleramt
Stallerei
(Stallersbrief)
(stallfestig)
Stallgebühr
Stallgeld
Stallgericht
, n.
niederes Gericht, das insb. für Streitigkeiten aus dem Pferdehandel (I) zuständig ist; zT. auch mit administrativen Aufgaben; auch die Gerichtssitzung
- im stallgricht braucht er seltzam sit gegn anderen, taubt, wüet, ist rauch1618 SchweizId. VII 1465Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- bey der wette, dem marstalle und stallgerichte vorhandene liegende gruͤnde1665 DiarEurop. 18 (1669) App. V 128
- streitigkeiten in bezug auf den pferdhandel sind von der gerichtsbarkeit des stadtgerichtes ausgenommen und werden von dem stallgericht entschieden, dessen zwey vorsteher die aufsicht uͤber den obrigkeitlichen marstall habenD.v. Wyss, Polit. Hdb. für Zürich (ebd. 1796) 147