Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stallmeister

I (Ober-)Aufseher über einen (va. städt. oder herrschaftlichen) Marstall (I), Stall (I); Vorsteher des Stallamts; auch als Hofamt
II Amtmann, dem die Aufsicht über die Marktstände obliegt; Marktmeister