Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stallordnung
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Stallmeisterordnung
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Stallmiete
Stallmietung
Stallordnung
, f.
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I
für einen (herrschaftlichen) Pferdestall geltendes Regelwerk
- vber den marstall ist eine stall ordnung auffgerichtet, wie es mit wartunng vnd fuͤtterung der pferde ... durch die stallbediente gehalten werden sollSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 280
- daß wir nachfolgende stall-ordnung bey unserer hofstatt ertheilet haben, und diser nachgelebet wissen wollen1735 Moser,Hofr. I Beil. 138Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so viele besondere aemter und haupt-bedienungen an einem hof seynd, so viel besondere ordnungen seynd ... anzutreffen: ... hof- kuͤchen- keller- stall- cammer- ... ordnungen1754 Moser,Hofr. I 72Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
in Straßburg: städt. Verordnung, die Umfang und Erhebung des Stallgelds (III) regelt
vgl.
Stall (IX)
- übriche gesampte in burgerrecht begriffene manns- und weibspersohnen ... müszen all ihr hab und gut ... dem ... in der stallordnung befindlichen stalltax nach verstallen1677 Eheberg,StraßbVG. 744