Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stallordnung

Stallordnung

, f.

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I für einen (herrschaftlichen) Pferdestall geltendes Regelwerk
  • vber den marstall ist eine stall ordnung auffgerichtet, wie es mit wartunng vnd fuͤtterung der pferde ... durch die stallbediente gehalten werden soll
    Seckendorff,Fürstenstaat (1656) 280
  • daß wir nachfolgende stall-ordnung bey unserer hofstatt ertheilet haben, und diser nachgelebet wissen wollen
    1735 Moser,Hofr. I Beil. 138
  • so viele besondere aemter und haupt-bedienungen an einem hof seynd, so viel besondere ordnungen seynd ... anzutreffen: ... hof- kuͤchen- keller- stall- cammer- ... ordnungen 
    1754 Moser,Hofr. I 72
II in Straßburg: städt. Verordnung, die Umfang und Erhebung des Stallgelds (III) regelt
vgl. Stall (IX)
  • übriche gesampte in burgerrecht begriffene manns- und weibspersohnen ... müszen all ihr hab und gut ... dem ... in der stallordnung befindlichen stalltax nach verstallen
    1677 Eheberg,StraßbVG. 744
unter Ausschluss der Schreibform(en):