Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stallperson

Stallperson

, f.

Bedienstete(r) in einem Stall (I) 
  • jetztbenannte stall-personen [seynd schuldig] demjenigen, worzu sie ... hof-, ... keller- und kuͤchen-ordnungen anweisen, nachzuleben
    1648 Moser,Hofr. I Beil. 21
  • wegen des marstals ... bleibt zwar die auffsicht billig dem stallmeister, gleichwol aber hat ein hoffmeister ... die stallpersonen auch anzuweisen
    Seckendorff,Fürstenstaat (1656) 289