Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stalltax

Stalltax

, m.

in Straßburg: Verzeichnis, Ordnung über die Höhe des individuell fälligen Stallgelds (III) 
  • in burgerrecht begriffene manns- und weibspersohnen ... müszen all ihr hab und gut ... [dem] in der stallordnung befindlichen stalltax nach verstallen
    1677 Eheberg,StraßbVG. 745
  • soviel nun den stalltax an sich selbst betrifft, ist der hausrath also angeschlagen, dasz alle zeit der dritte pfennig beszerung darauf seye
    17. Jh. Eheberg,StraßbVG. 745
unter Ausschluss der Schreibform(en):