Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stalltax
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, m.
in Straßburg: Verzeichnis, Ordnung über die Höhe des individuell fälligen Stallgelds (III)
- in burgerrecht begriffene manns- und weibspersohnen ... müszen all ihr hab und gut ... [dem] in der stallordnung befindlichen stalltax nach verstallen1677 Eheberg,StraßbVG. 745
- soviel nun den stalltax an sich selbst betrifft, ist der hausrath also angeschlagen, dasz alle zeit der dritte pfennig beszerung darauf seye17. Jh. Eheberg,StraßbVG. 745
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Stalt
(Staltnis)
1Stamm