Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammbrief
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Stalt
(Staltnis)
1Stamm
2Stamm
Stammbaum
Stammbrief
, m.
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Urkunde über die (adlige) Herkunft einer Familie bzw. deren erfolgte Erhebung in den Adelsstand
bdv.:
Adelbrief (II)
- daß wir ... geruhen moͤgten, solche von seinen eltern erhaltene begnadigung stamm- und wappenbrief ... bey unserer cantzeley anzunehmen1663 HistBeitrPreuß. I 259Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Buchtitel:] information der procurierten von Hallwyll, in ihrem als deß hallwyllischen mannstammens nahmen, ziehlend auff restauration und extradition, ihres anno 1687 ... annullierten und in ihr gnaden cantzeley gelegten stamm-brieffs [Bern 1720]