Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammbuch
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1Stamm
2Stamm
Stammbaum
Stammbrief
Stammbuch
, n.
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auch Stammen-
Sachhinweis: W.W. Schnabel, Stammbuch (Berlin 2003)
I
Familienstammbuch, (in einem Band zusammengefasstes) Verzeichnis der Familienangehörigen, Eheschließungen, Geburts- und Sterbefälle einer Familie, zT. mit einem Stammbaum (I) versehen; auch: Familienchronik
bdv.:
Stammregister (I)
- das Edomiter stambuch vnnd geschlecht register1562 Mathesius,Sarepta 27r
- genealogia. stammbuchFrischlin(Frankf. 1631) 451Faksimile - in Google Books
- im Herwartischen genealogie-register oder stammenbuech1647 ZSchwabNeuburg 1 (1874) 134
- vermoͤg eines in mehr-gedachtem stammen-buch inserirten kauff-brieffs1727/47 Hoheneck II 266Faksimile - in Google Books
- die sterbfaͤlle sollen den pastoren ... angezeiget ... in das stammbuch, so diesen auszuhaͤndigen, eingeschrieben [werden]1803 WeistNassau III InhBurbach 35Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
II
Personenregister, insb. Adelsregister, Einwohnerverzeichnis
bdv.:
Stammregister (II)
- [Buchtitel: A. Hoppenrod,] stammbuch oder erzoͤllung aller namhaffter ... fürsten, graffen [1570]
- [Buchtitel: J. Amman,] wapen- vnd stammbuch darinnen der keys. maiest. chur- vnd fuͤrsten, graffen ... gerissen [Frankfurt 1589]
- wegen von etwelchen hiesigen burgerlichen geschlechteren vorgenommener abenderung in schreibung ihres geschlechtsnahmens, als selbige in dem ao 1717 hochoberkeitlich sanctionierten stamm- und wappenbuch eingetragen sind1767 BernStR. VII 1 S. 80Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [Auftrag,] das zu dem schloß A. gehörige stammbuch und urbar über die von der leibeigenschafft sich los gekaufften geschlechter ... fortzusetzen1777 BernStR. VII 1 S. 7Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
III
Buch, in das sich insb. Bekannte und Gönner mit Denksprüchen, Dankesworten, Gruß- oder Empfehlungsformeln uä. eintragen; Poesiealbum
- endlich sind die stammbücher durch die betteley der liederlichen besitzer sehr verächtlich worden, dasz in einer gewissen provintz ein königlicher befehl herausgekommen, die, so mit stammbüchern betteln, in den karren zu spannen1741 Frisch II 317 [hierher?]Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- stamm- und einschreibbuch [einer Gesellschaft von Messebesuchern in Frankfurt]18. Jh. HessBlVk. 44 (1953) 63