Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammbuchträger
Artikel davor:
Stallweide
Stallwirt
Stallzettel
Stalt
(Staltnis)
1Stamm
2Stamm
Stammbaum
Stammbrief
Stammbuch
Stammbuchträger
, m.
Vagabund, von Ort zu Ort reisender Schnorrer, der sich eines Stammbuchs (III) zur Erbettelung von Spenden (II) bedient
Sachhinweis: W.W. Schnabel, Stammbuch (Berlin 2003) 353
- vaganten, saͤnger und stammbuch-traͤger1660 Reyscher,Ges. XIII 363Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wollen wir auch, daß gegen denen vagirenden studenten, stammbuchtraͤgern und abgedanckten soldaten verfahren und dieselbe, dafern sie gesund und starck, fortgewiesen [werden]1666 Reyscher,Ges. XIII 474Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- denen vagirenden studenten, stammbuch-traͤgern, soldaten ... gar nichts geben1687 Reyscher,Ges. VIII 452Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)