Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammbuchträger

Stammbuchträger

, m.

Vagabund, von Ort zu Ort reisender Schnorrer, der sich eines Stammbuchs (III) zur Erbettelung von Spenden (II) bedient
Sachhinweis: W.W. Schnabel, Stammbuch (Berlin 2003) 353
  • vaganten, saͤnger und stammbuch-traͤger 
    1660 Reyscher,Ges. XIII 363
  • wollen wir auch, daß gegen denen vagirenden studenten, stammbuchtraͤgern und abgedanckten soldaten verfahren und dieselbe, dafern sie gesund und starck, fortgewiesen [werden]
    1666 Reyscher,Ges. XIII 474
  • denen vagirenden studenten, stammbuch-traͤgern, soldaten ... gar nichts geben
    1687 Reyscher,Ges. VIII 452
unter Ausschluss der Schreibform(en):