Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammdorf
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Stallwirt
Stallzettel
Stalt
(Staltnis)
1Stamm
2Stamm
Stammbaum
Stammbrief
Stammbuch
Stammbuchträger
Stammdorf
, n.
Dorf, von dessen Markung neu gegründete Dörfer abgeteilt wurden
- finden sich bauer-huͤtten in ungetheilten doͤrffern erbauet, und die grund-herren sich gutwillig selber darumb theilen, die bleiben stehen ... koͤnnen sie sich daruͤber nicht vergleichen, so werde eines jeden antheil im stamm-dorffe uͤbersehen ... und darnach von dem lands-hoͤffding und nembden getheilet1664 SammlLivlLR. II 331Faksimile - in Google Books
- was fuͤr recht ein neu angelegtes und von einem alten flecken abgezaͤuntes dorff ... mit dem alten stamm-dorffe (odalby) geniesseSchwedLandR.(1709) 277