Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammdorf

Stammdorf

, n.

Dorf, von dessen Markung neu gegründete Dörfer abgeteilt wurden
  • finden sich bauer-huͤtten in ungetheilten doͤrffern erbauet, und die grund-herren sich gutwillig selber darumb theilen, die bleiben stehen ... koͤnnen sie sich daruͤber nicht vergleichen, so werde eines jeden antheil im stamm-dorffe uͤbersehen ... und darnach von dem lands-hoͤffding und nembden getheilet
    1664 SammlLivlLR. II 331
  • was fuͤr recht ein neu angelegtes und von einem alten flecken abgezaͤuntes dorff ... mit dem alten stamm-dorffe (odalby) geniesse
    SchwedLandR.(1709) 277