Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammeinigung

Stammeinigung

, f.

wie Stammvereinigung 
  • sollenn die ... vier elttesten der vier stammens linia von H. ... solche stammainigung ... ernewern, vffs papier bringen und jedem stammen ein copia ... vberschickhenn
    1604 BachmannUB. 226