Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammeinungsverwandte
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Stammbuch
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Stammeinungsverwandte
, m.
Mitglied einer Familie, die eine Stammvereinigung eingegangen ist
- [wir] vnnser manlehen bey keinem angeregter stameynungsverwantten ... zu erfordern vnnd zu empfahenn wissen moͤgenn1564 BachmannUB. 164Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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