Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Stammerbe

2Stammerbe

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie Stammgut (I) 
  • stamerb oder stamgut ist solch gutt, das vom vater, grosuater vnd elder vater herkompt
    1537 Zobel,RegSächsR. Oov
  • bei der stammlosung [hat vorzug] derjenige, der naͤher am eintritt ins stammerbe ist
    1808 SammlBadStBl. I 1042
unter Ausschluss der Schreibform(en):