Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Stammerbe
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Stammeinung
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stammeln
stammen
stämmen
Stammensbefreundete
stammenweise
(stammer)
1Stammerbe
2Stammerbe
, n.
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wie Stammgut (I)
- stamerb oder stamgut ist solch gutt, das vom vater, grosuater vnd elder vater herkompt1537 Zobel,RegSächsR. Oov
- bei der stammlosung [hat vorzug] derjenige, der naͤher am eintritt ins stammerbe ist1808 SammlBadStBl. I 1042