Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammesanverwandte
Artikel davor:
stämmen
Stammensbefreundete
stammenweise
(stammer)
1Stammerbe
2Stammerbe
Stammerbgut
(Stammermann)
Stammerzählung
Stammesälteste
Stammesanverwandte
, m.
Familienangehöriger
- ihrer herrn gemahle und herrn vätern oder der andern stammes-anverwandten bestellte räthe1668 Schulze,Hausg. II 313