Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammfall

Stammfall

, m.

einen 1Stamm (VI) bzw. ein Stammgut (I) betreffender Erbfall (III) 
  • [Buchtitel: L.v. Ambeer,] sachsen-lauenburgischen stamm-fall und streitiger landes-anfall oder umständliche nachricht von dem jüngst abgestorbenen hertzoglichen hause Sachsen-Lauenburg [Hamburg 1690]
  • wiederum ließ er bey ereigneten vetterlichen stammfall in Nieder-Bayern ... das privat-interesse mehr als zu sehr vorleuchten
    1750 Schmincke III 6
unter Ausschluss der Schreibform(en):