Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammfall
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Stammerzählung
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Stammet
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(Stammezahl)
Stammfall
, m.
einen 1Stamm (VI) bzw. ein Stammgut (I) betreffender Erbfall (III)
- [Buchtitel: L.v. Ambeer,] sachsen-lauenburgischen stamm-fall und streitiger landes-anfall oder umständliche nachricht von dem jüngst abgestorbenen hertzoglichen hause Sachsen-Lauenburg [Hamburg 1690]
- wiederum ließ er bey ereigneten vetterlichen stammfall in Nieder-Bayern ... das privat-interesse mehr als zu sehr vorleuchten1750 Schmincke III 6