Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stammfürst
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Fürst, Adliger als Stammherr (I)
- daher dann Ascenaz keinen schein behaͤlt, daß er sollte der Crainer erster stamm-fuͤrst seyn1689 Valvasor,Krain II 41Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
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